Ökumenischer Sozialdienst
Aschau im Chiemgau

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Pflegeberatung

Pflegeberatung als Besuch gemäß §37 SGB XI

Um das Pflegegeld in voller Höhe zu erhalten, sind Sie verpflichtet, regelmäßig eine Beratung durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Gerne stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

  • Beratung und Anleitung von pflegenden Angehörigen, Unterstützung bei Problemlösungen
  • Beratung und Vermittlung von Pflegehilfsmittel
  • Beratung und Hilfestellung bei Fragen zur Pflegeversicherung
  • Beratung zum Hausnotruf
  • Beratung und Unterstützung bei palliativer Pflege
  • Schulung am Krankenbett
  • Pflegeberatung als Besuch für § 37 SGB XI